Abfallverwertung Versatzbergwerk

Die Verwertung von bergbaufremden Abfällen als Bergversatz erfolgt auf der Grundlage des Langzeitsicherheitsnachweises nach dem Prinzip des vollständigen Einschlusses mit modernsten technischen Anlagen durch qualifiziertes Personal mit langjährigen Versatzerfahrungen.
Ziele des bergmännischen Versatzes sind:

  • die Verminderung der bergbaubedingten Senkungen an der Tagesoberfläche
  • der Schutz der untertägigen Anlagen und Bauten
Jeder Abfall und jede Rezeptur müssen durch das Thüringer Landesbergamt zugelassen werden. Voraussetzung dazu ist die Bergbautauglichkeitsprüfung, die die Eignung des Abfalls als Versatzstoff nachweist.

Sie haben Abfall? Wir verwerten ihn!

Annahmevoraussetzung für den Versatz von Abfällen ist die Genehmigung durch das Thüringer Landesbergamt. Die für den Versatz unter Tage durch das Thüringer Landesbergamt genehmigten Abfälle sind in der "Liste zugelassene Abfallarten für den Bergbau unter Tage geeigneter Versatzstoffe" dokumentiert.

Die Abfälle zur Verwertung können staubförmig, feucht, fest, stückig, pastös oder schlammig sein. Bei der Bereitstellung der Genehmigungsunterlagen, z.B. Entsorgungsnachweis, Stoffanalysen und Herkunftsbeschreibung unterstützen wir Sie gern.

Als Versatzstoffe können mineralisch-
anorganische Abfälle verwertet werden:
Vom Versatz ausgeschlossen werden Abfälle,
die:
Filterstäube und Schlacken radioaktiv
feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit dem Wirtsgestein reagieren
Gießereialtsande explosibel
Rost- und Kesselaschen penetrant riechend
Filterkuchen selbstentzündlich
Ofenausbrüche infektiös
  gasend sind