Hinweisgebersystem

Verstöße gegen den Verhaltenskodex des Unternehmens oder Hinweise auf mögliche Handlungen können durch Hinweisgeber (bspw. Mitarbeiter, Kunden und Bürger) im Hinweisgebersystem gemeldet werden. Dieses System ist auf Deutsch oder Englisch einstellbar.
Durch diese Vorgehensweise erfolgt der Kontakt zwischen dem Hinweisgeber und der verantwortlichen Stelle bzw. dem Beauftragten der Meldestelle nach §15 Abs. 2 HinSchG gesichert und geschützt. Die verantwortliche Stelle ist zum gemeldeten Fall zur absoluten Vertraulichkeit und Anonymität verpflichtet. Jeder Fall wird sorgfältig geprüft, um ggf. entsprechende Maßnahmen einleiten zu können.
Im Hinweisgebersystem ist auch unser Datenschutzhinweis zu beachten.

Alternativ stehen folgende Meldekanäle für Sie zur Verfügung:

Hinweisgeberdienst c/o Bundesanzeiger Verlag GmbH
Amsterdamer Str. 192
50735 Köln

Hotline: 0800-1234-205 (Montag – Freitag, 8:00-18:00 Uhr)
E-mail:
Besuch: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

 

 

Allgemeiner Vorgangsablauf

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie kann ich Verstöße melden?

Mit Hilfe des Hinweisgebersystems können Mitarbeiter und Externe (bspw. Kunden, Bürger) Verstöße vertraulich und anonym melden. Hinweisgeber können über den Link https://deusandhe.hinweisgeberportal.de eine Meldung anhand von vorgegebenen Fragen oder als Freitext abgeben. Zusätzlich können Fotos oder Dateien hochgeladen oder eine Sprachnachricht abgegeben werden.

Welche Vorfälle darf ich melden?

Vorfälle können gemeldet werden, die gegen den Verhaltenskodex der Deusa International GmbH verstoßen:

-    Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen, Verträge oder unternehmensinterne Regelungen,
-    Korruption, Bestechung,
-    Interessenkonflikte,
-    Nichtbeachten von Informationssicherheits-/ Datenschutzvorschriften,
-    Missachtung soziales oder ethisches Verhalten,
-    Verstöße gegen Umweltschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz,
-    Futtermittelsicherheit
-    Diebstahl, Betrug und
-    Produktsicherheit und Qualität

Wer darf Vorfälle abgeben?

Jeder Mitarbeiter (auch ehemalige Mitarbeiter, Bewerber, Zeitarbeiter), Dienstleister (inkl. ehemalige Dienstleister), sonstige Geschäftspartner, Kunden und Bürger sind berechtigt, eine Meldung abzugeben.

In welcher Sprache kann ich Meldungen abgeben?

Im Hinweisgebersystem stehen die Sprachen Deutsch und Englisch zur Auswahl.

Wie kann ich Zugangscode und PIN für das Postfach im Hinweisgebersystem angeben und was passiert nach Abgabe meiner Meldung?

Vor dem Absenden einer Meldung im Hinweisgeberportal vergeben Sie einen Zugangscode. Nach Absenden der Meldung bekommen Sie eine Fall-ID. Den Zugangscode und die Fall-ID müssen Sie sich merken, damit Sie sich später wieder in das Postfach einloggen können. Die Zugangsdaten werden nur einmalig vergeben.
Nach Abgabe der Meldung werden Sie innerhalb von 7 Tagen über das Hinweisgebersystem eine Eingangsbestätigung erhalten. Nach Eingangsbestätigung muss eine Bearbeitungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden und eine Rückmeldung an Sie über die Bearbeitung/ergriffene Maßnahmen durch den Fallbearbeiter erfolgt sein.
Der Fallbearbeiter hat die Möglichkeit während der Bearbeitungszeit bei Bedarf Rückfragen an Sie zu stellen.
Im Hinweisgebersystem haben Sie die Möglichkeit Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Durch diese Angabe erhalten Sie vom Hinweisgebersystem per Mail eine schriftliche Benachrichtigung/Erinnerung, wenn eine Aktivität (z.B. eine neue Nachricht) in Ihrem Postfach gibt.
Eine anonyme Meldung (ohne Mailadresse und Telefonnummer) ist ebenfalls möglich. Sollten Sie anonym melden, so erhalten Sie keine Benachrichtigung und müssen deshalb regelmäßig im Postfach auf Aktivität prüfen.

Kann ich anonym melden?

Das Hinweisgebersystem ermöglicht, Vorfälle vertraulich und anonym zu melden. Weiter ist das Meldesystem unabhängig vom Unternehmensnetzwerk. Daher ist eine Zurückverfolgung zum Hinweisgeber nicht möglich.

Muss ich mit Konsequenzen rechnen, wenn sich meine Meldung nachträglich als falsch herausstellt?

Sollte sich Ihre Meldung nachträglich als falsch herausstellen, haben Sie mit keinen Konsequenzen rechnen. Es zählt, dass Sie einen Fall melden, wenn dieser für Sie glaubhaft und wahr ist.

Was passiert, wenn ich den Zugangscode und/oder die Fall-ID verliere?

Bei Verlust des Zugangscodes oder der Fall-ID, lassen sich diese nicht zurücksetzen. Zur erneuten Anmeldung im Hinweisgebersystem müssen Sie eine neue Meldung erstellen und sich auf den eingereichten Vorfall beziehen.

 

Weitere und allgemeine Informationen zum Hinweisgeberportal oder Hinweisgeberschutzgesetz sind unter dem folgenden Link zu finden:

https://www.hinweisgeberportal.de/wissen/faq