zugelassene Abfallarten

Hinweis:

Die mit einem Stern (*) versehenen Abfallarten sind gefährlich im Sinne des § 41 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG).

Untertageversatz Betriebsstelle Bleicherode

Abfall Entsorger Nr.: R 62 B 10025

Abfallverzeichnis-Verordnung: Stand Dezember 2024

Abfallschlüssel Abfallbezeichung
AVV-Nr.  
01 03 06 Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 04 und 01 03 05 fallen
06 05 03 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 05 02 fallen
10 01 01 Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt
10 01 03 Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz
10 01 16* Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 17 Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen,
die unter 10 01 16 fallen
10 01 18* Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 19 Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 05, 10 01 07 und 10 01 18 fallen
10 02 07* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 02 08 Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 07 fallen
10 02 13* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 09 08 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen,
die unter 10 09 07 fallen
10 09 09* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
10 13 12* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
11 02 99 Abfälle a. n. g.
19 01 05* Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
19 01 07* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
19 01 11* Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, die gefährliche Stoffe enthalten
19 01 12 Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11* fallen
19 01 13* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
19 01 15* Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält
19 01 16 Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 15 fällt
19 01 18 Pyrolyseabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 17 fallen
19 02 04* vorgemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall enthalten
19 02 05* Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
19 10 04 Schredderleichtfraktionen und Staub mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 03 fallen

Untertageversatz Betriebsstelle Sollstedt

Abfall Entsorger Nr.: R 62 B 10065

Abfallverzeichnis-Verordnung: Stand Dezember 2024

Abfallschlüssel Abfallbezeichung
AVV-Nr.  
02 02 03 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
06 03 14 feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 11 und 06 03 13 fallen
10 01 03 Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz
10 01 16* Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 17 Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen,
die unter 10 01 16 fallen
10 01 18* Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 19 Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 05, 10 01 07
und 10 01 18 fallen
10 02 07* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 02 08 Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 07 fallen
10 10 08 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07
fallen
10 11 15* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
16 10 02 wässrige flüssige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 01 fallen
17 01 06* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
19 01 05* Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
19 01 07* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
19 01 11* Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, die gefährliche Stoffe enthalten
19 01 12 Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen
19 01 13* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
19 01 15* Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält
19 01 99 Abfälle a. n. g. hier: Kochsalz aus Eindampfanlagen
19 03 04* als gefährlich eingestufte teilweise stabilisierte Abfälle

Weitere Abfälle nach der Europäischen Abfallverzeichnis - Verordnung (AVV) dürfen nach vorheriger Einzelstoffzulassung durch das zuständige Thüringer Landesbergamt (TLBA) zwischengelagert, behandelt und verwertet werden.